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Lieferzeit Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, nachträglich festgestellte Kreditgefährdung oder unzumutbare Erschwerung er Liederung berechtigen uns zum ganzen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen. Die Lieferzeit beginnt erst nach völliger Klärung des Auftrages für beide Teile und nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dadurch dem Empfänger höhere Versandspesen entstehen. Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, die außerhalb unseres Willens als Lieferant liegen, z. B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Ausschussarbeit, Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.ä. berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferzeit, auch wenn sie erst während des Lieferverzugs eintreten. Unsere bestätigten Liefertermine sind Abgangstermine. |